Verhaltens-, Kleider- und Aufnahmeregeln
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Alle Gruppen der Narrenzunft repräsentieren bei öffentlichen Veranstaltungen den Verein und haben sich nach den Vereinsregeln und der Gruppenordnung zu verhalten.
Die Maskenträger haben während eines Umzuges oder einer Aufführung die Masken vor dem Gesicht zu behalten.
Das Häs darf nur von Mitgliedern der Narrenzunft Oberndorf getragen werden. Es darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Mitglieder, die eine Fasnetsveranstaltung im Häs aufsuchen wollen, welche nicht vom gesamten Verein besucht wird, müssen sich zu einer Gruppe von mindestens 5 Gruppenmitgliedern zusammenschließen. Es bedarf dies der Genehmigung durch die Vorstandschaft.
Um unseren Verein zu repräsentieren, bleiben nach den Umzügen alle Anwesenden mindestens eine Stunde beieinander. Bei Abendveranstaltungen hat man sich gemeinsam zu platzieren.
Alkohol darf nicht im Übermaß getrunken werden. Wer vor den Umzügen oder beim Besuch einer Veranstaltung stark alkoholisiert ist, wird vom Vorstand, Zunftmeister oder Gruppensprecher verwiesen. Bei übermäßigem Alkoholgenuss, der zu vereinsschädigenden Aktionen oder zu Streitigkeiten im Verein führt, wird eine Abmahnung vom Ausschuss ausgestellt.
Keine Macht den Drogen - jedes Mitglied, welches illegale Drogen bei Vereins-aktivitäten zu sich nimmt, wird ohne finanzielle Entschädigung aus dem Verein ausgeschlossen.
Schlägereien im Häs sind vereinsschädigend und werden mit zwei Abmahnungen geahndet.
Gastläufer können nach vorheriger Rücksprache (mit den Gruppensprechern, dem Zunftmeister oder der Vorstandschaft) nur dann teilnehmen, wenn Vereinsgründe dies erfordern.
Jedes Mitglied hat im Jahr Arbeitseinsätze von 30 Stunden abzuleisten. Die nicht erreichten Stunden werden bei vereinseigenen Festen durch zusätzliche Schichten ausgeglichen.
Wer die angesetzten Arbeitseinsätze nicht wahrnehmen kann, muss sich beim Vorstand oder Gruppensprecher entschuldigen (telefonisch oder schriftlich).
Häsprüfungstermine sind Pflichttermine. Versäumt ein Gruppenmitglied diesen, so muß sich das Gruppenmitglied selbst um die Prüfung des Häs kümmern. Ohne ein, bei der jährlichen Häsprüfung, abgenommenes Häs darf nicht an Veranstaltungen der neuen Saison teilgenommen werden!
Die Verwendung von Schuhcreme, ausgenommen zur Verwendung als Schuhpflegemittel, ist bei allen Fasnetsveranstaltungen untersagt!
Jede Regelmissachtung kann mit einer Abmahnung geahndet werden.
Eine Abmahnung ist ab dem Ausstellungsdatum zwei (2) Jahre gültig.
Ein Mitglied kann maximal zwei Abmahnungen ohne Konsequenzen erhalten, die dritte führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem Verein.
Bei mutwilliger Personen- und Sachschädigung haftet jedes Mitglied selbst.
Jedes Mitglied verpflichtet sich durch Unterschrift der Beitrittserklärung die Regeln der NZO anzuerkennen und einzuhalten.
2. Allgemeine Kleiderordnung
Das Häs darf nur ab dem 06. Januar bis zum Aschermittwoch, sowie bei offiziellen Auftritten der jeweiligen Gruppe getragen werden. Alle Ausnahmen hierzu regelt der Ausschuss.
Zu Faschingsveranstaltungen zwischen dem 06. Januar und Aschermittwoch geht man in voller Montur. Ausnahmen hierzu werden gesondert bekannt gemacht und vom Vorstand oder Ausschuss beschlossen.
Wird kein eigener Tanz bzw. Show aufgeführt, sollte bei Abendveranstaltungen die Maske, der Stock (Schrädl), das Handwerkszeug, die Schellen (Kropfer) und der Filzhut (Weible) nicht mitgeführt werden.
Die einheitliche, gruppenspezifische Kopfbedeckung (Narrenstrickmütze) muss zwischen dem 06. Januar und Aschermittwoch bei der Fahrt, vor und nach einem Umzug sowie bei Abendveranstaltungen getragen werden.
Von einer Veranstaltung kann man verwiesen werden, wenn das Häs nicht vollständig, beschädigt oder schmutzig ist.
Wird man unterm Jahr von einer anderen Zunft eingeladen, muß das Sweatshirt oder T-Shirt angezogen werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, welche wir als Zunft unterm Jahr über ausrichten!
Die Masken sind ausschließlich über die NZO zu beziehen.
Die Stoffe für das Häs müssen über die NZO bezogen werden. Das komplette Häs wird vom jeweiligen Gruppensprecher und dem Zunftmeister abgenommen. Sie helfen bei der Fertigstellung des Häses.
Bei Ausschluss, Tod oder Austritt, verpflichtet sich das Mitglied bzw. die Angehörigen, das komplette Häs vor einem evtl. Verkauf zuerst der NZO zum Kauf anzubieten (Vorkaufsrecht des Vereins).
Die gruppenspezifische Kleiderordnung ist einzuhalten.
2.1 Kleiderordnung Dannaroa-Schrädl
Zum Dannaroaschrädl gehören:
Maske mit Maskentuch
Das Maskentuch zeigt ein Bild der Tannenrain-Kapelle. Das über einen Reissverschluß angenähte Tuch ist unten am Maskenrand offen. Damit der Hals bedeckt ist, muss ein Haken oder ein Knopf am Maskentuch angebracht werden.
Sweatshirt und T-Shirt schwarz
Das Sweatshirt und T-Shirt ist vorne mit einem Bild der Schrädlmaske und hinten mit der Tannenrainkapelle in weißer Farbe bedruckt. Auf dem rechten Ärmel des Sweatshirts ist das Vereinsemblem aufgenäht.
Hose braun
Die Hose, ist bemalt mit Waldtieren, Tannen- oder Laubzweigen und Büschen. Die Hosenbeine werden mit einem grünen Rand abgeschlossen, welcher eine Wiese darstellt.
Überhemd grün
Das Überhemd ist vorne mit einem Baumstumpf, Tannen- oder Laubzweigen und Waldtieren bemalt. Die Rückseite zeigt eine Tanne. Die Ärmel sind mit Tannenzapfen bemalt, auf dem linken Ärmel ist das Vereinsemblem und die Laufnummer aufgenäht. Am Kragen sind Ösen angebracht die mit einem schwarzen, braunen oder grünen Schnürsenkel oder Lederband geschnürt sein müssen.
Handschuhe und Schuhe
Sie dürfen schwarz oder braun sein (keine Turnschuhe). Pflicht ist es, die Handschuhe während eines Umzuges zu tragen.
Mütze
Sie ist gestrickt und braun- beige geringelt. Sie ist dann immer zu tragen ist, wenn die Maske nicht aufgesetzt ist.
Stock
Ein rindenloser, geschliffener Stock der mit der Laufnummer versehen ist.
2.2 Kleiderordnung Dannaroa-Weible
Zum Dannaroaweible gehören:
Spitzer, schwarzer Filzhut
Graues Kleid mit aufgemalten Tannenbäumen
Schultertuch grünschwarz mit Glocke
Schürze grünschwarz
Stulpen grünschwarz
Sweatshirt und T-Shirt grün
Sie sind hinten mit einem Bild der Tannenrainkapelle in weißer Farbe bedruckt. Auf dem rechten Ärmel des Sweatshirts ist das Vereinsemblem und die Laufnummer aufgenäht.
Mütze
Zum Häs gehört ebenfalls eine schwarz-grün geringelte Strickmütze. Sie ist dann immer zu tragen, wenn der Spitzhut nicht aufgesetzt ist.
Handschuhe
Sie dürfen schwarz oder braun sein.
Stiefeletten
Die Stiefeletten dürfen schwarz oder braun sein (keine Turnschuhe).
2.3 Kleiderordnung Kropfer
Zum Kropfer gehören:
Maske mit Maskentuch
Das Maskentuch ist mit drei verschiedenen Waldbäumen (Ästen und Blättern) bemalt . Es wird mit je einem Reißverschluss an der Maske angebracht und verschlossen. Am Maskentuch ist mit Druckknöpfen ein Kropf angebracht. Der Kropf besteht aus rotem Tuch, Kirschkernen. Ein NZO Wappen und die Laufnummer sind auf der linken Seite des Maskentuchs angenäht.
Sweatshirt und T-Shirt signalrot
Das Sweatshirt und T-Shirt ist vorne unbedruckt, hinten ist es mit der Tannenrainkapelle und dem NZO Schriftzug in weißer Farbe bedruckt.
Hose weiß
Die Hose besteht aus Leinenstoff. Sie wird mit verschiedenen Gräsern und Blumen an den Beinen bemalt. Am linken Hosenbein befindet sich ein Bild das die Oberndorfer Kirche zeigt. Das Bild auf dem rechten Bein ist individuell und muss ein altes Handwerk aus Oberndorf darstellen. In den Hosenenden ist jeweils ein Gummi eingezogen.
Jacke weiß
Sie besteht wie die Hose aus Leinenstoff. Sie wird mit einem Reißverschluss geschlossen. Am linken Arm wird ein Ast mit Blättern und die dazugehörige Frucht (Obst der Region) aufgemalt. Das NZO Wappen ist im Schulterbereich angenäht. Am rechten Arm wird ein Ast mit regionalen Blüten und Blättern aufgemalt. Auf dem Vorderteil der Jacke ist mit Klettverschlüssen ein Bild der Oberndorfer Wette angebracht An beiden Armenden ist ein Gummi eingezogen.
Mütze
Die Mütze ist gestrickt und rot-grün geringelt. Sie ist dann immer zu tragen, wenn die Maske nicht aufgesetzt ist.
Glockengurte
Es werden zwei Glockengurte, die über Kreuz angelegt werden, getragen. Die Gurte bestehen aus dickem, hellbraunem Leder und sind gepolstert. Die Anzahl und Größe der Glocken wird mit dem Gruppensprecher festgelegt. Es wird eine einheitliche Schließe verwendet. Die Glockengurte werden in Zusammenarbeit mit dem Gruppensprecher erstellt und nach Anleitung zusammengebaut.
Handwerkzeug
Das Handwerkzeug besteht aus einem Holzstab an dem Glöckchen angebracht sind. Auf dem Stab sind mehrere Ähren eingebrannt. Der Handgriff ist mit Sisal ummantelt und besitzt eine Lederschlaufe. Am oberen Ende ist ein gepolsterter Dresch-Schlegel aus Leder befestigt.
Handschuhe
Die Handschuhe müssen weiß sein. Pflicht ist es, die Handschuhe während eines Umzuges zu tragen.
Schuhe
Sie dürfen nur schwarz sein. Turnschuhe sind nicht erlaubt.
Schirm
Zur Ausrüstung gehört ein rot-weiß gemusterter Schirm.
Halstuch rot
Gangart bei Umzügen
Die Lauf- und Hopsart ist dem Gruppensprecher oder dessen Vertreter anzupassen. Es wird üblicherweise in der reihe gegangen. Erst wenn die Musik aus ist, bzw. vom Gruppensprecher die Gangart aufgehoben ist, kann Kontakt zum Publikum aufgenommen werden.
2.4 Jugend-Häs
Für das Jugendhäs einer Gruppe bestehen generell die gleichen Vorschriften wie für das Erwachsenen-Häs.
Masken werden ab 16 Jahren getragen. Es können für jüngere Mitglieder Jugendmasken zur Verfügung gestellt werden.
Jugendliche Schrädl und Kropfer (bis 16 Jahren) bekommen ein Leihhäs!
Das Häs wird von der Narrenzunft leihweise zur Verfügung gestellt. Damit wird sichergestellt, daß Jugendliche immer ein passendes Häs zur Verfügung haben.
Leihgebühren Jugendliche Schrädl und Kropfer pro Saison: 10,00 €. Auch hier wird wie bei den Erwachsenen eine Kaution von 160 € erhoben. Erreichen die Jugendlichen das Alter von 16 Jahren wird die Kaution wie bei den Erwachsenen Neumitgliedern (Reparatur, Aufnahmegebühr und Anzahlung eigenes Häs) verwendet.
Jugendliche Weible (bis 16 Jahren) bezahlen das Häs voll!
Es wird aber, wenn das Wachstum es erfordert, kostenlos ausgetauscht!
Es wird keine Kaution erhoben.
3. Aufnahmeregeln
3.1 Neuaufnahme Dannaroa-Schrädl und Kropfer
Jedes Jahr werden maximal 5 Probeläufer aufgenommen.
Diese müssen sich mit der Beitrittserklärung bewerben. Sie bekommen bei der Bewerbung die Satzung und die Vereinsregeln ausgehändigt.
Alle Bewerbungen werden dem Ausschuss vorgelegt. Bei Zustimmung werden die ersten 5 für das folgende Jahr als Probeläufer ausgestattet.
Sollten Vereinsgründe es erfordern, kann diese Regelung vom Ausschuss für ein Jahr ausgesetzt werden.
Alle weiteren Bewerber kommen auf eine Warteliste. Sie sollten passiv für die verbleibende Zeit eintreten.
Die Mitgliederzahl einer Gruppe kann vom Ausschuß begrenzt werden.
3.2 Jugendliche Neumitglieder (Aktive)
Es wird erwartet, daß ein Elternteil aktives Mitglied wird!
Es können auch Personen, die das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben, der Zunft beitreten, wenn ein Mitglied aus der Zunft die Patenschaft für dieses Mitglied übernimmt.
Auch dann wird erwartet, daß ein Elternteil mindestens passives Mitglied wird!
Die aktiven Jugendlichen sollten dann von einem Elternteil am Veranstaltungsanfang (z.B. Umzugs-Aufstellung) dem Paten übergeben und am Veranstaltungsende (z.B. Umzugs-Ende) beim Paten abgeholt werden.
Ein Jugendlicher (ohne aktive Eltern) darf nur dann an Veranstaltungen teilnehmen, wenn der Pate ebenfalls teilnimmt!
3.3 Probejahr
Jedes neue aktive Mitglied hat ein Probejahr zu absolvieren!
Das Probejahr dient für die Beurteilung des Probeläufers. Der Ausschuss führt die Beurteilung nach der Fasnet durch und benachrichtigt die jeweiligen Personen ob sie fest aufgenommen wurden.
Der Verein verlangt von einem Probeläufer den aktuellen Mitgliedsbeitrag für das zu absolvierende Probejahr.
Der Probeläufer bekommt das komplette Narrenhäs von der Narrenzunft gestellt. Der Verein verlangt bei Schrädl eine Kaution von 160,00 €. Bei den Kropfern XXX€. Bei den Kropfern kann in Ausnahmefällen das eigene Häs bereits im Probejahr erworben werden. Wird der Probeläufer nach einem Jahr nicht übernommen, kauft die NZO das Häs zum angemessenen Preis zurück.
Falls der Probeläufer nach dem Probejahr in die Narrenzunft aufgenommen wird, wird 80 € der Kaution für die Aufnahmegebühr einbehalten. Der Rest wird zur Reparatur von eventuell entstandenen Schäden am Leihhäs und als Anzahlung für das eigene Häs verwendet.
Kommt es dagegen nicht zur Mitgliedschaft, hat der Verein das Recht die Kaution zur Reparatur von eventuell entstandenen Schäden am Leihhäs einzubehalten. Den Rest bekommt die Person zurück.
4. Regeln Zunftwagen
Während der Überführung dürfen sich keine Personen auf dem Zunftwagen befinden.
Während der Umzüge dürfen sich aus versicherungstechnischen Gründen keine fremden Personen im und außerhalb des Wagenbereichs aufhalten.
Der Vorstand legt fest wer sich während einer Veranstaltung auf dem Wagen befinden darf. Grundsätzlich haben alle Gruppenmitglieder bei Beginn einer Veranstaltung den Wagen zu verlassen!
Der Ofen ist so zu befeuern, daß keine Brandgefahr sowie keine Belästigung durch Ruß oder Rauch von Ihm ausgeht!
Die Verhaltens-, Kleider- und Aufnahmeregeln wurden aus den vorhandenen Regelwerken vom Zunftmeister Konrad Eipper zusammengestellt bzw. auf Anregung von Oliver Hartmann neu erstellt.
Der Vorstand und der Ausschuß hat sie im Dezember 2010 beschlossen.
Sie sind ab sofort gültig.
